1

Folgende Punkte sind vor Begehung des Parcours zu befolgen:
Anmeldeformular vollständig ausfüllen und unterfertigen
Parcoursregeln sorgfältig durchlesen
Benützungsgebühr entrichten

2

Kinder und jugendliche Schützen (unter 16 J.) Dürfen nur in Begleitung
einer bogenkundigen Person über 18 J. den Parcours begehen.
Es gilt die Einbahnregelung von Tierscheibe 1-30! Umkehren verboten.
Markierte Wege nie verlassen! Absperrungen nicht umgehen!
Bogen mit aufgelegtem Pfeil nur in Zielrichtung spannen (auf freies Schussfeld achten!)
Beim Suchen nach Pfeilen muss abgesichert werden – Bogen an das 3D-Ziel lehnen!
Es darf nur auf 3D-Ziele und nur von den markierten Abschusspflöcken geschossen werden!
Ohne ausführliche Einschulung darf kein Anfänger den Parcours begehen!
Im Wald herrscht Raucherverbot! Hunde müssen an der Leine geführt werden!

3

Pro Station dürfen max. 3 Pfeile geschossen bzw. Darf nur ein Treffer gelandet werden!
Bei Tiergruppen darf nur das Haupttier geschossen werden!
Keinesfalls auf die 3D-Tiere draufsetzen!
Beschädigungen bzw. Veränderungen am Parcours sind verboten (persönliche Haftung)!
Das Schießen mit Armbrust, Compoundbogen und Jagdspitze ist verboten!
Gefundene fremde Pfeile sind abzugeben (Hütte-Milchkanne)!
Schnellere, kleinere Gruppen sind vorzulassen!

4

Erzieherische Maßnahmen (Regelkunde, Ermahnungen) von Kontrollorganen
(Erkennbar an den Stoneface-Jacken) müssen befolgt werden!

5

Jeder Schütze ist für jeden von ihm abgeschossenen Pfeil selber verantwortlich!
Jeder Schütze haftet persönlich für verursachte Schäden oder Verletzungen die sich auf dem
Parcoursgelände ereignen. Erziehungsberechtigte haften für ihre Kinder!

6

Ein Nichteinhalten der Parcours-Regeln hat eine Ermahnung bzw. Einen Verweis vom
Parcoursgelände oder aber auch, je nach Schwere des Vergehens, eine saisonale
Parcourssperre zur Folge (gilt auch für Turniere!)!
Diese Entscheidungen unterliegen dem Ermessen der Betreiber!